Was ist das überhaupt?
Braucht man das?
Macht es Spaß?
Im Rahmen der großen Strafrechtsreform der § 166 wurde der Begriff »Gott« entsorgt wurde, da nicht belegbar und daher juristisch irrelevant. Zuvor eine nette Möglichkeit Anklagen abzuwehren.
Nun denn »Ehrfurcht« UND auch noch »Gott« (welche Gott denn überhaupt) sind beides juristisch nicht definierte Schwabbelbegriffe. Und dann noch widersprüchlich mit anderen Paragraphen höherrangigen Recht.
Fazit: Inhaltsfreies Blabla